Donnerstag, 22. April 2021

Schneller aus der Krise: Größere wirtschaftliche Freiheit für deutsche Kulturbetriebe

Im letzten Artikel habe ich eine Idee vorgestellt, wie Künstler:innen durch mögliche Staatsaufträge durch die Krise geholfen werden kann. Welche Rahmenbedingungen könnten in der Kulturpolitik für Kulturinstitutionen verbessert werden, um auch dort weiter zu helfen? Hier soll nicht um weitere direkte Subventionen gebeten werden, sondern es sollen vorteilhafte Rahmenbedingungen erörtert werden:

Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind z.Zt. für deutsche Kulturbetriebe gedeckelt. Der Steuerfreibetrag von €40.000, der seit dem 01.01.2021 für Einnahmen (Umsatz, nicht Gewinn) aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gilt, ist bei nicht wenigen Betrieben z.B. nach einem Sommerfest schnell erreicht. Dann wird die Körperschaftssteuer fällig (auch hier gibt es einen Freibetrag von €5.000), womit ein entsprechender Verwaltungsaufwand entsteht. Also werden die Flächen für Café und Shop lieber an Gewerbetreibende vermietet oder verpachtet. Diese Einnahmen sind besser zu kalkulieren und darüber hinaus, da sie zu den Einnahmen aus der Vermögensverwaltung zählen, auch steuerfrei.

Aber könnten wir in Deutschland jenen gemeinnützigen Institutionen, die die Einbußen während und nach der Corona-Pandemie auch selbständig ausgleichen möchten und eine Geschäftschance sehen, mehr finanziellen Spielraum in Bezug auf Einnahmen einrichten?

In den USA können bis zu 50% aller Einnahmen einer gemeinnützig anerkannten Organisation aus dem Bereich unrelated business income stammen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit (Steuerbefreiung) gefährdet wird. Unrelated business income entspricht ziemlich genau dem, was wir hier in Deutschland als Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb verstehen. Und das macht es für amerikanische Kulturbetriebe möglich, Shops und Cafés selber zu betreiben und darüber noch eine ganze Menge anderer Aktivitäten nachzugehen, die mit dem Satzungszweck (Mission) nichts zu tun haben: Gebrauchtwagen verkaufen, Tankstellen betreiben, Second-Hand Kleidung verkaufen u.v.m. Mit den Einnahmen aus diesen Nebengeschäften wird dann wieder der gemeinnützige Zweck gefördert.

Kein Kulturbetrieb würde sich freiwillig das Management eines ganzjährig betriebenen Geschäftes für Second-Hand-Kleidung aufbürden. Solche Aktivitäten sind auch in den USA im Einzelfall eher aus Zufall und Pragmatismus entstanden. Aber was ist mit der Theaterbar, dem Museumsshop und der Café-Ecke? In den USA werden diese von den Kulturbetrieben selbst und oftmals sehr professionell von Ehrenamtlichen betrieben. Wäre das ein mögliches Geschäftsmodell für deutsche Kulturbetriebe? Die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürften die steuerbefreiten Einnahmen aus ideellem Bereich, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung nicht übersteigen, sodass gemeinnützige Einrichtungen nicht in Konkurrenz zu Unternehmen treten. Denn weiterhin gilt, wer wie ein Unternehmen am Markt agiert, soll auch Steuern zahlen. Aber trotz möglichem Mehraufwand im Management der Nebengeschäfte, wäre es ein Schritt zu mehr finanzieller Selbständigkeit.

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